China Visum Express

 
Ihr Antrag auf die Erteilung eines China-Visums muss bei einem chinesischen Generalkonsulat oder der chinesischen Botschaft in Berlin persönlich abgegeben werden. Postalisch eingehende Visa-Anträge werden von der Botschaft nicht entgegen genommen. Möglich ist aber auch die Antragsabgabe durch einen von Ihnen beauftragten Visumdienst (Visaservice-Agentur). Sie müssen für Ihren Visumsantrag stets den Reisezweck angeben. Für China gibt es die folgenden Visa-Kategorien:rnrn Touristenvisum (L-Visum)rn Geschäftsvisum(Business-Visum) (F-Visum)rn Besuchervisum (F-Visum)rn Arbeitsvisum (Z-Visum)rn Studentenvisum (X-Visum)rn Journalistenvisum (J-Visum)rnrnFür eine Kurzreise nach China aus privaten Gründen (touristische Rundreise oder Besuch von Freunden/Angehörigen bis maximal 60 Tage) empfiehlt sich die Beantragung eines Touristenvisums. Deutsche Staatsbürger müssen hierfür lediglich das Antragsformular ausfüllen. Die Vorlage einer Einladung ist nicht erforderlich.rnFür eine Geschäftsreise (insbesondere für die Teilnahme an einer Messe- oder sonstigen Promotionveranstaltung) müssen Sie ein Geschäftsvisum (Business-Visum) beantragen. Hierfür müssen Sie die Einladung Ihres Geschäftspartners in China vorlegen, wobei es sich auch um eine in China registrierte deutsche Firma handeln kann. Das Geschäftsvisum (Business-Visum) wird maximal für 60 Tage (in begegründeten Ausnahmefällen für 90 Tage) ausgestellt.rnEin Besuchervisum (F-Visum) benötigen Sie, wenn Sie in China ein Praktikum, ein Seminar, eine Schulung oder einen Workshop besuchen. Hierfür müssen Sie die Einladung des Veranstalters vorlegen. Eine Verlängerung bis zu maximal einem Jahr ist möglich, wenn das Fortbestehen der Voraussetzungen gegenüber der Meldebehörde nachgewiesen wird.rnFalls Sie in China einer Berufstätigkeit nachgehen, benögiten Sie ein Arbeitsvisum (Z-Visum). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Arbeitgeber um eine chinesische, eine deutsche, oder eine sonstige ausländische Firma handelt. Ihrem Visumsantrag müssen Sie eine Arbeitserlaubnis und eine Einladung der Provinzregierung beifügen. Diese Unterlagen werden von dem einstellenden Unternehmen in China beschafft.rnFür ein Studentenvisum müssen Sie die Zulassung zu einem Studiengang an einer chinesischen Universität vorlegen. Der Studienaufenthalt in China muss mehr als sechs Monate dauern. Falls Sie nur einen Sprachkurs von weniger als sechs Monaten besuchen möchten, dann ist ein Besuchervisum zu beantragen.rnJournalisten, die in China arbeiten möchten, müssen eine Bescheinigung ihres Chefredakteurs vorlegen, die den Zeitraum und das zu bearbeitende Thema beinhaltet. Auch eine Einladung aus China ist vorzulegen, die in der Regel von dem zuständigen Korrespondentenbüro ausgestellt wird. Ihr Antrag auf die Erteilung eines China-Visums muss bei einem chinesischen Generalkonsulat oder der chinesischen Botschaft in Berlin persönlich abgegeben werden. Postalisch eingehende Visa-Anträge werden von der Botschaft nicht entgegen genommen. Möglich ist aber auch die Antragsabgabe durch einen von Ihnen beauftragten Visumdienst (Visaservice-Agentur). Sie müssen für Ihren Visumsantrag stets den Reisezweck angeben. Für China gibt es die folgenden Visa-Kategorien:rnrn Touristenvisum (L-Visum)rn Geschäftsvisum(Business-Visum) (F-Visum)rn Besuchervisum (F-Visum)rn Arbeitsvisum (Z-Visum)rn Studentenvisum (X-Visum)rn Journalistenvisum (J-Visum)rnrnFür eine Kurzreise nach China aus privaten Gründen (touristische Rundreise oder Besuch von Freunden/Angehörigen bis maximal 60 Tage) empfiehlt sich die Beantragung eines Touristenvisums. Deutsche Staatsbürger müssen hierfür lediglich das Antragsformular ausfüllen. Die Vorlage einer Einladung ist nicht erforderlich.rnFür eine Geschäftsreise (insbesondere für die Teilnahme an einer Messe- oder sonstigen Promotionveranstaltung) müssen Sie ein Geschäftsvisum (Business-Visum) beantragen. Hierfür müssen Sie die Einladung Ihres Geschäftspartners in China vorlegen, wobei es sich auch um eine in China registrierte deutsche Firma handeln kann. Das Geschäftsvisum (Business-Visum) wird maximal für 60 Tage (in begegründeten Ausnahmefällen für 90 Tage) ausgestellt.rnEin Besuchervisum (F-Visum) benötigen Sie, wenn Sie in China ein Praktikum, ein Seminar, eine Schulung oder einen Workshop besuchen. Hierfür müssen Sie die Einladung des Veranstalters vorlegen. Eine Verlängerung bis zu maximal einem Jahr ist möglich, wenn das Fortbestehen der Voraussetzungen gegenüber der Meldebehörde nachgewiesen wird.rnFalls Sie in China einer Berufstätigkeit nachgehen, benögiten Sie ein Arbeitsvisum (Z-Visum). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Arbeitgeber um eine chinesische, eine deutsche, oder eine sonstige ausländische Firma handelt. Ihrem Visumsantrag müssen Sie eine Arbeitserlaubnis und eine Einladung der Provinzregierung beifügen. Diese Unterlagen werden von dem einstellenden Unternehmen in China beschafft.rnFür ein Studentenvisum müssen Sie die Zulassung zu einem Studiengang an einer chinesischen Universität vorlegen. Der Studienaufenthalt in China muss mehr als sechs Monate dauern. Falls Sie nur einen Sprachkurs von weniger als sechs Monaten besuchen möchten, dann ist ein Besuchervisum zu beantragen.rnJournalisten, die in China arbeiten möchten, müssen eine Bescheinigung ihres Chefredakteurs vorlegen, die den Zeitraum und das zu bearbeitende Thema beinhaltet. Auch eine Einladung aus China ist vorzulegen, die in der Regel von dem zuständigen Korrespondentenbüro ausgestellt wird.

Domain des RSS Feedanbieters: http://www.china-visum-express.com/
Adresse des RSS Feeds: http://www.china-visum-express.com/xml/rss.xml


Im folgenden ein Auszug aus dem RSS Feed des Anbieters:
Der Feedanmelder hat zugestimmt das der Feed auch auf anderen Webseiten eingebaut werden darf.
Hier beantragen Sie Ihr China Visum online, Express Service in 24 Std. Alle Visa-Typen. Kostenlose Hilfe und Beratung: (030)-2000 5990
http://www.china-visum-express.com
01.01.1970 01:00
Die Kosten für China Visa, Visa-Gebühren für Geschäftsreisen und Urlaubsreisen nach China.
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Das Touristenvisum gilt nur für ein- oder zweimalige Einreise, die Aufenthaltsdauer ist auf maximal 60 Tage begrenzt. Sie benötigen dafür keine Einladung.
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Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten
http://www.china-visum-express.com/arbeitsvisum
Seit Ende Oktober 2009 haben sich die Einreisebestimmungen für einen Aufenthalt von 90 Tagen geändert. Bitte beachten Sie die benötigten Unterlagen!
http://www.china-visum-express.com/besuchervisum
Mehrmalige Einreise, max. 1 Jahr: Einladungsformular (Original und Kopie) mit Stempel der Provinzregierung für ein Geschäftsvisum und Einladung der chinesischen Firma mit Stempel (in Kopie)
http://www.china-visum-express.com/businessvisum
Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (im Original und Kopie)
http://www.china-visum-express.com/Studentenvisum
Das Praktikantenvisum ist eine Unterart des Geschäftsvisums (F). Während Geschäftsvisa für maximal 60 Tage ausgestellt werden, gilt das Praktikantenvisum für bis zu 180 Tage.
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Chinesische Botschaft/Generalkonsulate in Deutschland.
http://www.china-visum-express.com/chinesische-Botschaft-konsulate
Express-Bearbeitung am selben Werktag
http://www.china-visum-express.com/express


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